Mittwoch, 5. Juni 2013

Flexible Kinderbetreuung wird zum Luxusgut

(c)S.v.Gehren  / pixelio.de
In Lüdinghausen wurde bekanntlich der Betrieb der offenen Ganztagsschule (OGS) neu ausgeschrieben und statt des langjährigen Partners LOMP jetzt die AWO als neuer Träger installiert.

Ob das alles richtig war und zudem korrekt abgelaufen ist gibt es geteilte Aufassungen, es ist aber beschlossen und wird ab Anfang August auch so umgesetzt. Hier soll es jetzt aber um die freiwillig angebotene "Kurze Gruppe" gehen, die gestern Thema im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales war.


Hintergrund

Im letzten Jahr gab es eine Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die die Verwendung der Landesmittel für den Betrieb der offenen Ganztagsschule untersuchte, in Lüdinghausen wurden dabei erhebliche Mängel aufgedeckt. Neben organisatorischem Versagen wurde zudem das etablierte Modell gerügt, die Betreuung flexibel zu handhaben und auch einen nur teilweisen Besuch der OGS zu gestatten und dafür Landesmittel abzurufen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte nämlich in den vergangenen Jahren den entsprechenden Erlass geändert bzw. präzisiert. - Es droht jetzt eine Rückzahlung der unberechtigt abgerufenen Fördermittel.

Zum Schuljahr 2012/2013 wurden daher die "Kurzen Gruppen" eingerichtet. Statt wie bei der OGS nun verpflichtend immer an 5 Nachmittagen pro Woche bis 16.00 in der Schule bleiben zu müssen, wurde hier ein flexibles Angebot eingerichtet, bei dem die Betreuung nur bis 13 Uhr erfolgte und nicht jeden Tag besucht werden musste. Der Elternbeitrag dafür wurde Einkommens-unabhängig auf 30 € pro Kind und Monat festgesetzt.

Das neue Betreuungsangebot

Der neue Träger hatte in seinem Angebot die kurze Gruppe allerdings nur für einen höheren Preis angeboten, nämlich 70€ für das 1. Kind und 35 € für Geschwisterkinder. Aus Sicht des neuen Trägers und der Stadt ist nur dieser Beitrag kostendeckend, da vorher unzulässigerweise die Kurze Gruppe von den anderen Kindern der OGS quasi quersubventioniert wurde.

Die neuen Beiträge steigen daher deutlich - die Leistung muss komplett von den Eltern getragen werden, den als freiwilliges Angebot wollen weder Stadt noch Land hier Zuschüsse gewähren.
Ich hatte für die UWG gestern daher beantragt, einen Teil der Einsparung, die durch den neuen, auch generell günstigeren Träger entsteht, für einen Zuschuss zur flexiblen Gruppe zu verwenden, da mir eine Verdopplung der Gebühren einerseits das falsche Signal schien, anderseits aber auch die Falschen belastet:
Junge Familien werden für ihr Kind zukünftig 480€ im Jahr zusätzlich zahlen müssen.
Der entsprechende Antrag wurde gestern dann leider abgelehnt. Die Argumente die da kamen waren allerdings haarsträubend. Ich habe Verständnis, dass ein Zuschuss von etwa 20.000€ nicht leichtfertig bewilligt werden sollte und dem Ein oder Anderen zu teuer erscheint. OK, akzeptiert.

Verlogene Debatte

Nicht in Ordnung aber sind Äußerung der CDU wie diese: 
"Die flexible Kinderbetreuung ist eine freiwillige Leistung, die nicht bezuschusst wird und jetzt zu einer private Betreuung wird."
"Wer sich das nicht leisten kann, hat ja die Möglichkeit sein Kind in die geförderte OGS zu geben. Das Land hat sich ja was dabei gedacht, die Kinder den gesamten Nachmittag zu betreuen."
Die Arroganz und Abfälligkeit, mit dem hier über Mitbürger gesprochen wird, die finanziell nicht ganz so gut situiert sind wie ein pensionierter Richter, empört mich. Interessanter ist jedoch wie hier die OGS und die ganztägige, verpflichtende Teilnahme dargestellt wird. Nämlich als gute Sache. Das hörte sich allerdings im letzten Jahr ganz anders an, als gerade die CDU gegen die böse Landesregierung wetterte: Die Rede war von Bevormundung von Familien, Einschränkung von Freiheit. In der Landespolitik beschuldigte der Spitzenkandidat Röttgen Mutti Kraft, den Eltern die Erziehung ihrer Kinder zu entreißen, mit einer angeblichen PFLICHT, ganztägig betreut zu werden.

Jetzt ist das Ganze wohl in Ordnung. Zumindest für die, die sich die Alternative nicht leisten können.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen